Immobiliengutachten bei Erbschaft, Scheidung und Vormundschaft in Osnabrück und der Region
Sie haben eine Immobilie geerbt, stehen vor einer Scheidung oder brauchen ein Gutachten für ein Betreuungsverfahren? Wir bewerten Ihre Immobilie neutral, unparteiisch und zu transparenten Preisen: anerkannt von Familiengerichten und Finanzämtern in Osnabrück, Niedersachsen und länderübergreifend.
Eine Immobilie geerbt, eine Scheidung vor Augen. Und jetzt?
In Situationen wie diesen stehen Sie unter Druck: Das Finanzamt schickt einen Erbschaftsteuerbescheid, die Erbengemeinschaft streitet, der Anwalt braucht eine Bewertung für den Zugewinnausgleich. Gleichzeitig fehlt die Orientierung: Was ist das Haus überhaupt wert? Und wem können Sie vertrauen, wenn alle Beteiligten eigene Interessen haben?
Genau hier kommen wir ins Spiel. Als unabhängiges Sachverständigenbüro haben wir kein Interesse an einem bestimmten Ergebnis. Kein Verkaufsdruck, keine Provision, keine Parteinahme. Was wir liefern, ist der tatsächliche Marktwert Ihrer Immobilie, zu einem fairen und transparenten Preis.
Erben: Das Elternhaus steht leer, was ist es wert und was machen Sie damit?
Nach einem Todesfall muss vieles schnell geklärt werden. Das Finanzamt will innerhalb weniger Wochen wissen, was die Immobilie wert ist. Miterben wollen Klarheit. Und Sie müssen entscheiden, ob Sie verkaufen, behalten oder vermieten. Wir helfen Ihnen, diese Entscheidungen auf einer soliden Grundlage zu treffen: nicht unter Zeitdruck und Bauchgefühl.
Finanzamt
Finanzamt-Bescheid zu hoch
Das Finanzamt schätzt den Wert Ihrer geerbten Immobilie nach Pauschalmethoden und liegt dabei regelmäßig über dem tatsächlichen Marktwert. Sie haben das Recht, mit einem Gutachten nach § 198 BewG dagegenzuhalten.
Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaft: Mehrere Erben, ein Haus
Mehrere Geschwister, ein Elternhaus, drei verschiedene Meinungen. Ohne eine neutrale Bewertung gibt es keine Basis für eine Einigung. Unser Gutachten stellt fest, was die Immobilie zum Stichtag tatsächlich wert war.
Entscheidungshilfe
Verkaufen, behalten oder vermieten?
Bevor Sie diese Entscheidung treffen, sollten Sie den Marktwert kennen. Was bekommen Sie realistisch beim Verkauf? Was bringt eine Vermietung? Lohnt sich eine Sanierung? Wir geben Ihnen die Zahl, mit der Sie rechnen können.
Pflichtteil
Pflichtteil berechnen
Wer enterbt wurde, hat trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser bemisst sich am Verkehrswert der Nachlassimmobilie zum Todestag. Unser Gutachten liefert die Grundlage, die Anwälte und Gerichte akzeptieren.
Gutachten bei Scheidung:
Das gemeinsame Haus: der schwierigste Punkt bei jeder Scheidung
Über vieles lässt sich reden, aber beim Haus hört es meistens auf. Einer will bleiben, der andere will Geld sehen. Ohne eine neutrale Zahl dreht sich das Gespräch im Kreis. Unsere Aufgabe ist einfach: Wir stellen fest, was die Immobilie tatsächlich am Markt wert ist. Kein Wunschdenken, kein Worst-Case: nur die Realität. Damit haben beide Seiten eine Verhandlungsgrundlage, die hält.
Zwei Stichtage, eine klare Rechnung
Beim Zugewinnausgleich zählt nicht nur der heutige Wert. Das Gericht braucht den Immobilienwert zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags. Wir ermitteln beide, auch rückwirkend. So steht die Berechnung des Zugewinns auf einer Grundlage, die das Familiengericht Osnabrück oder jedes andere Gericht in der Region akzeptiert.
Bleiben, verkaufen oder versteigern lassen?
Wenn einer das Haus übernimmt, muss der andere ausgezahlt werden, aber zu welchem Preis? Wenn beide verkaufen wollen, was ist ein realistischer Angebotspreis? Und wenn keine Einigung möglich ist, was bringt eine Teilungsversteigerung? Für jede dieser Fragen brauchen Sie eine belastbare Zahl. Und je früher Sie die haben, desto weniger kostet Sie der Streit.
Für Anwälte, Insolvenzverwalter und Steuerberater
Sie suchen einen Gutachter für Ihr Mandat in Osnabrück oder der Region?
Kurze Wege, direkte Kommunikation, pünktliche Lieferung. Wenn Sie als Anwalt, Insolvenzverwalter oder Steuerberater eine Immobilienbewertung brauchen, die vor Gericht hält, sind Sie bei uns richtig. Sie haben dabei durchgehend einen persönlichen Ansprechpartner.
Gerichtlich anerkannte Gutachten nach § 194 BauGB, regelmäßig vor Familiengerichten, Insolvenzgerichten und Nachlassgerichten in Osnabrück, Münster und Hannover im Einsatz
Kurze Reaktionszeiten: kurzfristige Besichtigungstermine häufig innerhalb einer Woche möglich
Direkte Abstimmung: Sie sprechen von Anfang bis Ende mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner
Preistransparenz: Ihr Mandant bekommt vorab einen Festpreis, keine nachträglichen Überraschungen
Gutachten bei Vormundschaft und Betreuung
Als Betreuer eine Immobilie verkaufen? Das Gericht braucht ein Gutachten.
Wenn Sie als gesetzlicher Betreuer für jemanden verantwortlich sind, dürfen Sie Immobilienvermögen nicht einfach so verkaufen oder belasten. Das Betreuungsgericht muss zustimmen. Dafür braucht es ein unabhängiges Verkehrswertgutachten. Wir kennen die Abläufe bei den Betreuungsgerichten in Osnabrück und der Region und liefern Gutachten in der Form, die dort erwartet wird.
Gerichtsgenehmigung vorbereiten
Sie wollen als Betreuer eine Immobilie veräußern? Wir erstellen das Gutachten, das das Amtsgericht Osnabrück oder Bad Iburg für die Genehmigung nach § 1850 BGB benötigt. Unsere Erfahrung mit diesen Verfahren sorgt dafür, dass es keine Rückfragen und keine Verzögerungen gibt.
Vermögen dokumentieren
Für die Vermögensübersicht oder die jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht brauchen Sie den aktuellen Immobilienwert. Wir liefern pünktlich und im richtigen Format.
Schritt Eins
Anruf oder E-Mail: in fünf Minuten wissen Sie Bescheid
Sie schildern uns kurz Ihre Situation. Wir sagen Ihnen, welches Gutachten Sie brauchen, was es kostet und wie lange es dauert. Kein Verkaufsgespräch, keine Verpflichtung. Wenn es für Sie passt, schicken wir Ihnen eine Checkliste mit den Unterlagen, die wir brauchen.
Schritt Zwei
Objektbesichtigung
Persönliche Besichtigung vor Ort: ob in Osnabrück, Melle oder Hannover. Wir schauen uns alles an, was den Wert beeinflusst. Bei Scheidungsgutachten sorgen wir dafür, dass der Termin für alle Beteiligten passt.
Schritt Drei
Ihr Gutachten: fertig und einsetzbar
Sie erhalten ein Gutachten, das Sie direkt beim Finanzamt, beim Gericht oder beim Notar vorlegen können. Wenn Sie Fragen zum Ergebnis haben, erklären wir Ihnen alles persönlich: am Telefon oder vor Ort.
Ein Elternteil ist gestorben, das Finanzamt hat den Hauswert viel zu hoch angesetzt. Was kann ich tun?
Meine Geschwister und ich können uns nicht einigen. Hilft ein Gutachten?
Reicht für das Finanzamt Osnabrück eine Kurzbewertung oder brauche ich ein Verkehrswertgutachten?
Brauche ich für die Scheidung wirklich ein Gutachten oder reicht eine Maklerbewertung?
Kann mein Anwalt Sie direkt beauftragen?
Was kostet mich das und wo finde ich Ihre Preise?
Wie schnell bekomme ich das Gutachten?
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