Was Sie bekommen: Inhalt und Umfang der Kurzbewertung
Die Kurzbewertung ist kein Schnellschuss. Sie ist eine vollwertige Wertermittlung, nur ohne die ausführliche Dokumentation eines Gerichtsgutachtens.
Persönliche Besichtigung
Persönliche Besichtigung Ihrer Immobilie vor Ort.
Unterlagenauswertung
Auswertung Ihrer vorhandenen Unterlagen.
Dokumentenbeschaffung
Beschaffung von Grundbuchauszug und Flurkarten.
Richtlinienkonforme Bewertung
Bewertung nach ImmoWertV.
Rechtebewertung
Bewertung von Rechten (Wohnrecht, Erbbaurecht).
Schriftliches Gutachten
Erstellung und Übermittlung als PDF.